§ 10 Betriebssicherheitsverordnung


 

  • Der Betreiber von Lagereinrichtungen bzw. Arbeitsmitteln, steht in der Pflicht nach DGUV 108-007 (BGR 234) immer den möglich höchsten Sicherheitsstandard zu gewährleisten. 

 

  • Hierzu muss ein Experte ( befähigte Person ) zu rate gezogen werden, der die Schäden im Rahmen der DGUV 108 - 007 (Arbeitssicherheit) und nach Berücksichtigung der DIN EN 15635 (Gefährdungsbeurteilung) prüft.  

 

  • Lassen Sie Ihre Regalbausysteme im gesetzlichen vorgeschriebenen Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung prüfen.

     

     

 

 

 

 

 

 

 

 

               

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Fichtel Regalprüfung
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